Ermäßigung der Beiträge für Rechtsanwälte in BW


Mitglieder deren Einkünfte nicht die Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung erreichen (2017: 76.200 Euro) können auf Antrag unter Vorlage des Einkommenssteuerbescheides oder durch Vorlage geeigneter Belege wie ein Entgeltnachweis den Beitrag auf die Höhe reduzieren, der an die gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen wäre (§ 11 Abs. 2 der Satzung).

Der Mindestbeitrag beträgt 1/13  des Regelpflichtbeitrages (2017: 91,34 Euro).

Mitglieder die gleichzeitig Pflichtversicherte in der Deutschen Rentenversicherung, Beamte oder Richter sind, zahlen Pflichtbeiträge in Höhe von 3/10 des Regelpflichtbeitrages.

Bei Geburt eines Kindes kann das Mitglied, das die Betreuung des Kindes übernimmt, auf Antrag für 36 Monate eine Beitragsbefreiung erlangen. Eine Befreiung ist nur möglich, wenn keine Einkünfte aus Erwerbstätigkeit erzielt werden (§ 11a der Satzung).

Das Mitglied, das das Kind überwiegend erzieht, hat Anspruch auf Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Bei Geburt eines Kindes ab dem 01.01.1992 können 36 Monate Pflichtbeiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung erlangt werden. Ein Kindererziehungsjahr hat 2017 einen Wert von 31,03 Euro Rentenanwartschaft. Das entsprich einer Gesamtanwartscfhaft aus Kindererziehung von 93,09 Euro pro Kind.

Hierfür ist ein Kontenklärungsantrag bei der Deutschen Rentenversicherung einzureichen.


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